Alles um das Grundstück

Die Tätigkeit des Notars umfasst insbesondere die

~ Beurkundung von Kauf-, Schenkungs- und Überlassungsverträgen jeglicher Art (z.B.  unbebaute und bebaute Grundstücke,
   Wohnungseigentum, Erbbaurecht) sowie Beurkundung der hierfür notwendigen Vollmachten
~ Beurkundung von Bauträgerverträgen
~ im Wohnungseigentumsrecht: Beurkundung von Teilungserklärungen
~ Beurkundung und Löschung von Grundpfandrechten (z.B. Hypothek, Grundschuld)
~ Begründung und Löschung von Dienstbarkeiten (z.B. Wegerecht, Leitungsrecht, Wohnrecht, Nießbrauch)