Erben und Vererben, Schenken und Überlassen

Anders als noch zu „Omas und Opas Zeiten“ werden Vermögensgegenstände heute immer häufiger nicht erst im Falle des Todes an die nächste Generation weitergegeben, sondern bereits zu Lebzeiten, sozusagen „mit warmer Hand“. Dies kann Versorgungsgründe haben, ist aber insbesondere bei Unternehmen zur Vermeidung erheblicher steuerlicher Nachteile oftmals sogar geboten.