Gesellschaft & Co.

Jedem Unternehmer stehen verschiedene Rechtsformen zur Gründung und zum Betrieb seines Unternehmens zur Verfügung, wie z.B. die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Partnerschaftsgesellschaft, OHG, KG oder auch GmbH & Co. KG, GmbH, Aktiengesellschaft, Genossenschaft, UG, e.K.. Für jede dieser Unternehmensformen sind die jeweils einschlägigen besonderen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.
Insoweit ist es die Regel, dass der Notar – oftmals in Absprache mit dem Steuerberater des Unternehmers – das Unternehmen von der Gründung bis zu seiner Auflösung begleitet.

Soweit der beurkundete Vorgang in der Regel dem Handelsregister anzumelden ist, erfolgt dies mittlerweile zumeist elektronisch und wird selbstverständlich im Rahmen der notariellen Tätigkeit erledigt.