Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung

Natürlich stehen wir Ihnen auch in diesen sehr persönlichen Gestaltungsfragen gern zur Verfügung, insbesondere mit folgenden Tätigkeiten:

~ Beurkundung von Generalvollmachten
~ Beurkundung von Vorsorgevollmachten mit Patienten- und Betreuungsverfügung

Die Bundesnotarkammer in Berlin führt für Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen ein zentrales Register. Dieses Register dient der Information der mit Betreuungsverfahren befassten Stellen. Der Mandant kann die Erfassung der Urkunde einschließlich der in ihr enthaltenen personenbezogenen Daten gegen eine geringe Gebühr in diesem Register erfassen lassen.