Unfall- und Verkehrsrecht



Jährlich ereignen sich in Deutschland ca.  2-3 Millionen Verkehrsunfälle. Jedem ist also klar, dass die Fortbewegung im öffentlichen Straßenverkehr ein gewisses Lebensrisiko beinhaltet.
Wir setzen Ihre Ansprüche nach einem Verkehrsunfall durch, vertreten Sie gegenüber Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden und beraten Sie in allen Fragen, die Ihre Fahrerlaubnis betreffen. 

Soweit es darüber hinaus beim Erwerb und Verkauf von Kraftfahrzeugen immer wieder zu Fragen um Gewährleistung, Mängel und Rückgabe kommt, unterstützen wir Sie auch hier.

– Geltendmachung von Ansprüchen nach einem Verkehrsunfall gegenüber Unfallgegner und Versicherungen
    (z.B. Ersatz von Reparaturkosten und anderen Schäden,  Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden)
– Verteidigung im Verkehrsstrafrecht und OWi-Recht
– Fragen zur Fahrerlaubnis (z.B. Entziehung/Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, Sperre, Fahrverbot, Punktereduzierung)
– Probleme beim Autokauf und Kfz-Leasing

Zuständig für das Unfall- und Verkehrsrecht in unserer Kanzlei ist Herr Rechtsanwalt Tobias Ralfs. Sprechen Sie uns gern an!