Im Notariat ist nicht jeder Rechtsvorgang zu beurkunden. Für manche Angelegenheiten genügt eine Unterschriftsbeglaubigung. In diesem Fall nimmt der Notar eine rechtliche Prüfung der zu unterzeichnenden Urkunde nicht vor, er bestätigt mit seiner Beglaubigung lediglich die Identität des Unterzeichners.
Derartige Beglaubigungen kommen insbesondere vor bei
~ der Begründung und Löschung von Grundpfandrechten (z.B. Grundschuld, Hypothek)
~ der Begründung und Löschung von Dienstbarkeiten (z.B. Wegerecht, Leitungsrecht, Wohnrecht, Nießbrauch)
~ Zeugnissen aller Art
~ Vollmachten
Zuständig für das Notariat in unserer Kanzlei sind Frau Notarin Stephanie Collatz, Herr Notar Thomas Uellendahl und Herr Notar Tobias Ralfs. Sprechen Sie uns gern an!