Hier finden Sie Formulare und Dokumente zum Download:
Datenbogen (Information)
Für eine Beratung/Vertretung benötigen wir von Ihnen Informationen zu Ihrer Person und dem uns angetragenen Mandat. Zur Vorbereitung Ihres ersten Besprechungstermins können Sie hier unsere Datenbögen ausdrucken und die erforderlichen Informationen bereits eintragen:
-> Mandantenbogen-einfach
-> Mandantenbogen-Unfallrecht
-> Mandantenbogen-Arbeitnehmer
-> Mandantenbogen-Arbeitgeber
-> Mandantenbogen-Familienrecht
-> Mandantenbogen-Erbrecht
Vollmacht
Zur Vorlage bei Gerichten, Behörden, Ämtern, Versicherern und Dritten benötigen wir von Ihnen eine Vollmacht. Hier können Sie die entsprechende Vollmacht ausdrucken und unterschrieben zum Termin mitbringen:
-> Vollmacht
-> Strafprozessvollmacht
Schweigepflichtentbindungserklärung
Im Verkehrs-/Unfallrecht ist es häufig erforderlich, auch Auskünfte von den Sie behandelnden Ärzten einzuholen. Hierfür benötigen wir von Ihnen eine Schweigepflichtentbindungserklärung, die Sie hier ausdrucken und uns dann ausgefüllt und unterschrieben hereinreichen können.
-> Schweigepflichtentbindungserklärung
Beratungshilfe/Prozess- und Verfahrenskostenhilfe
Beratungshilfe wird auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens gewährt. Voraussetzung hierfür ist, dass
– die/der Rechtssuchende die für eine Rechtsberatung erforderlichen Mittel nach den eigenen persönlichen und wirtschaftlichen
Verhältnissen nicht aufbringen kann,
– keine anderen Möglichkeiten, deren Inanspruchnahme dem Rechtssuchenden zuzumuten sind, für eine Hilfe zur
Verfügung stehen,
– die Wahrnehmung der Rechte nicht mutwillig ist.
Den Beratungshilfeschein beantragen Sie mit dem ausgefüllten Formular direkt bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht.
Prozess-/Verfahrenskostenhilfe wird auf Antrag für die Wahrnehmung von Rechten in einem gerichtlichen Verfahren gewährt. Voraussetzung hierfür ist, dass
– die/der Antragsteller/in die für eine Prozessführung erforderlichen Mittel nach den eigenen persönlichen und wirtschaftlichen
Verhältnissen nicht aufbringen kann,
– die beabsichtigte Rechtsverteidigung/Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat,
– die beabsichtigte Rechtsverteidigung/Rechtsverfolgung nicht mutwillig ist.
Den entsprechenden Antrag können Sie hier ausdrucken und ausgefüllt in der Kanzlei hereinreichen, so dass wir im Rahmen einer Legitimation vor Gericht für Sie den Antrag auf Bewilligung von Prozess-/Verfahrenskostenhilfe stellen können.
-> Prozess-/Verfahrenskostenhilfe
Folgende Anlagen/Belege sind dem jeweiligen Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe/Prozess- und Verfahrenskostenhilfe beizufügen:
– die letzten drei Verdienstabrechnngen bzw. Nachweise Ihrer Einkünfte
– die Kontoauszüge der letzten drei Monate
– der Mietvertrag
– Belege über Schulden und Ausgaben
– ggf. ein Nachweis über Vermögen
Weitere Formulare
-> Versorgungsausgleich (Familienrecht)
-> Forderungsanmeldung (Insolvenzverfahren)