„Mit dem Tode einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über.“
(§ 1922 I BGB)
Dieser erste einleitende Satz des Erbrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch führt in der anwaltlichen Tätigkeit zu zahlreichen Fallgestaltungen.
Diese beginnen mit der Beratung vor einem Erbfall, z.B. im Hinblick auf mögliche Testamentsgestaltungen, betreffen aber vor allem juristische Fragen nach Eintritt des Erbfalls. Hier geht es um die Vertretung von
– Erben und Erbengemeinschaften
– Miterben
– Vor- und Nacherben
– Vermächtnisnehmern
– Pflichtteilsberechtigten
– der Beteiligten bei Fragen der Testamentsvollstreckung
Zuständig für das Erbrecht in unserer Kanzlei sind Frau Rechtsanwältin Stephanie Collatz, Frau Rechtsanwältin Angelika Teufert und
Herr Rechtsanwalt Thomas Uellendahl. Sprechen Sie uns gern an!