Anders als noch zu „Omas und Opas Zeiten“ werden Vermögensgegenstände heute immer häufiger nicht erst im Falle des Todes an die nächste Generation weitergegeben, sondern bereits zu Lebzeiten, sozusagen „mit warmer Hand“. Dies kann Versorgungsgründe haben, ist aber insbesondere bei Unternehmen zur Vermeidung erheblicher steuerlicher Nachteile oftmals sogar geboten.
Traditionell zuständig sind Notare für:
~ Beurkundung von Testamenten/Erbverträgen
~ Beurkundung von Verzichtserklärungen (z.B. Erbrecht, Pflichtteil, Pflichtteilsergänzung)
~ Beurkundung von Schenkungs- und Überlassungsverträgen (z.B. Grundstück, Gesellschaftsanteile an Unternehmen jeglicher Art)
~ Erbausschlagung bzw. Anfechtung der Annahme und Versäumnis der Ausschlagungsfrist
~ Beurkundung von Erbscheinsanträgen
Zuständig für das Notariat in unserer Kanzlei sind Frau Notarin Stephanie Collatz, Herr Notar Thomas Uellendahl und Herr Notar Tobias Ralfs. Sprechen Sie uns gern an!