Herr Rechtsanwalt Thomas Uellendahl bietet als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in unserer Kanzlei eine kompetente Beratung und Betreuung von Bauunternehmen, Bauträgern, Architekten und Bauherren, vor, während und nach der Planung und Abwicklung eines Bauvorhabens, an.
Eine solche Beratung ist nicht zuletzt aufgrund der erheblichen wirtschaftlichen Aufwendungen, die mit einem Bauvorhaben verbunden sind, sowie der umfangreichen verschiedenen rechtlichen Regelungen (z.B. BGB, VOB, HOAI, BauGB, DIN-Vorschriften, Bebauungspläne) dringend geboten.
Die Tätigkeit umfasst insbesondere die
– Vorbereitung und Prüfung baurechtlicher Verträge
– Klärung bauplanungsrechtlicher Voraussetzungen
– Geltendmachung/Abwehr von Mängelrechten
– Einleitung und Begleitung im selbständigen Beweisverfahren (Sachverständigenverfahren)
– Geltendmachung/Abwehr von Werklohn- und architektenrechtlichen Honoraransprüchen
– Vertretung in allen gerichtlichen Bauverfahren