Wir beraten und unterstützen Sie zu Vertragsfragen aller Art.
Eine Vielzahl von Vertragstypen ist zwischenzeitlich gesetzlich geregelt. Bei der rechtlichen Beurteilung eines Einzelfalles ist eine umfassende Prüfung unentbehrlich. Das gilt insbesondere deshalb, weil bei zahlreichen Vertragstypen der Gesetzgeber mittlerweile unterschiedliche Regelungen für Verbraucher und Unternehmer geschaffen hat.
Wir setzen die Ihnen aus einem Vertrag zustehenden Ansprüche durch bzw. helfen Ihnen, unberechtigte Forderungen abzuwehren.
Im unternehmerischen Bereich helfen wir Ihnen bei der Erstellung von Musterverträgen und Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Häufig erreichen uns Fragen zu
– Kaufverträgen
– Darlehensverträgen
– Arbeits- und Dienstverträgen
– Werkverträgen
– Miet- und Pachtverträgen
– Maklerverträgen
– Internet- und Telekommunikationsverträgen
Für das Vertragsrecht sind Frau Rechtsanwältin Stephanie Collatz, Frau Rechtsanwältin Angelika Teufert sowie die Herren Rechtsanwälte Thomas Uellendahl und Tobias Ralfs in unserer Kanzlei zuständig. Sprechen Sie uns gern an!