Wir beraten und vertreten Sie während der „gesamten Spielzeit“, führen für Sie außergerichtliche Korrespondenz mit Schuldnern, vertreten Sie im gerichtlichen Mahnverfahren und in der eigentlichen Zwangsvollstreckung.
Hierzu gehört die Beauftragung des Gerichtsvollziehers, die Antragstellung gegenüber dem Vollstreckungsgericht (z.B. Pfändung von Einkommen, Konten, Lebensversicherungen etc.) und Unterstützung in der Immobiliarvollstreckung (z.B. Sicherungshypothek, Zwangsversteigerung). Wir achten mit Ihnen darauf, dass Ihr „gutes Geld nicht dem Schlechten nachgeworfen wird“.
Auch in den speziellen Vollstreckungsbereichen wie z.B. Unterhaltsvollstreckung, Vollstreckung aus Titeln aus unerlaubter Handlung, Eintragung von Bauhandwerkersicherungshyptheken haben wir jahrelange Erfahrung.
Selbstverständlich melden wir Ihre Forderung auch in einem Insolvenzverfahren für Sie an.
Frau Rechtsanwältin Stephanie Collatz, Frau Rechtsanwältin Angelika Teufert sowie die Herren Rechtsanwälte Thomas Uellendahl und Tobias Ralfs sind zuständig für die Zwangsvollstreckung in unserer Kanzlei.
Sprechen Sie uns gern an!