Der Notar ist nach § 1 Bundesnotarordnung (BNotO) der unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes. Zu seinen Aufgaben gehört die Beurkundung und Beglaubigung von Rechtsvorgängen, wie z.B. Verträgen, Testamenten, Vorsorgevollmachten und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten.
Soweit steuerrechtliche Fragen betroffen sind, ist eine Zusammenarbeit mit den Steuerberatern der Beteiligten notwendig und selbstverständlich möglich.
Der Notar ist gem. § 14 BNotO unparteiischer Betreuer der Beteiligten und darf nicht die Interessen nur einer Partei vertreten.
Genauso wie der Rechtsanwalt ist er – wie seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch – zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Notare müssen für ihre Tätigkeit bundeseinheitliche Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) erheben. Abweichende Kostenvereinbarungen sind ihm untersagt und unwirksam.
Der Notar ist wie der Richter sachlich und persönlich unabhängig und bei seiner Amtsausführung nur dem Gesetz unterworfen. Er unterliegt in seiner Amtsführung der Aufsicht des jeweiligen Präsidenten des Landgerichts Kiel und des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts.
Die notarielle Tätigkeit betrifft insbesondere folgende Gebiete:
- Alles um das Grundstück
- Beglaubigungen
- Ehe, Partnerschaft und Familie
- Erben und Vererben, Schenken und Überlassen
- Gesellschaft & Co.
- Vorsorge, Vollmacht, Patientenverfügung
Zuständig für das Notariat in unserer Kanzlei sind Frau Notarin Stephanie Collatz , Frau Notarin Angelika Teufert, Herr Notar Thomas Uellendahl und Herr Notar Tobias Ralfs.
Unterstützt werden die Notare von Frau Dörte Steffens (gepr. Notarfachwirtin). Sprechen Sie uns gern an!