Für die meisten Menschen ist der Erwerb einer Immobilie sicherlich DAS Ereignis in ihrem Leben mit der für sie größten wirtschaftlichen Bedeutung. Da überrascht es nicht, dass der Gesetzgeber diesen Vorgang zwingend mit der Betreuung durch einen Notar versehen hat. Dadurch soll gewährleistet sein, dass die Beteiligten umfassend beraten, im Übrigen die erheblichen wirtschaftlichen Mittel sicher verwendet werden. Die meisten Vorgänge im Grundstücksrecht bedürfen zu ihrer Wirksamkeit daher der notariellen Beurkundung.
Die Tätigkeit des Notars umfasst insbesondere die
~ Beurkundung von Kauf-, Schenkungs- und Überlassungsverträgen jeglicher Art (z.B. unbebaute und bebaute Grundstücke,
Wohnungseigentum, Erbbaurecht) sowie Beurkundung der hierfür notwendigen Vollmachten
~ Beurkundung von Bauträgerverträgen
~ im Wohnungseigentumsrecht: Beurkundung von Teilungserklärungen
~ Beurkundung und Löschung von Grundpfandrechten (z.B. Hypothek, Grundschuld)
~ Begründung und Löschung von Dienstbarkeiten (z.B. Wegerecht, Leitungsrecht, Wohnrecht, Nießbrauch)
Selbstverständlich umfasst die Beurkundungstätigkeit auch den Entwurf der jeweiligen Urkunde.
Zuständig für das Notariat in unserer Kanzlei sind Frau Notarin Stephanie Collatz, Herr Notar Thomas Uellendahl und Herr Notar Tobias Ralfs. Sprechen Sie uns gern an!