Wir vertreten Vermieter und Mieter in mietrechtlichen Angelegenheiten gerichtlich und außergerichtlich. Zu unserer Tätigkeit gehört
– die rechtliche Prüfung von Miet- und Pachtverträgen aller Art
– die Betreuung beim Abschluss von Miet- und Pachtverträgen
– die Kündigung von Mietverträgen
– die Vertretung im Räumungsverfahren
– die Geltendmachung/Abwehr mietrechtlicher Ansprüche (z.B. Betriebs- und Nebenkosten, Mängel, Kaution)
Mietrechtliche Mandate werden von uns nach Prüfung des jeweiligen Einzelfalles übernommen. Sprechen Sie uns gern an!