Herr Rechtsanwalt Tobias Ralfs bietet als Fachanwalt für Arbeitsrecht in unserer Kanzlei eine kompetente Beratung und Betreuung rund um das Arbeitsrecht.
Das Arbeitsrecht umfasst alle Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts macht das Arbeitnehmerschutzrecht aus.
Neben den individuellen Ansprüchen im Beschäftigungsverhältnis regelt das sog. kollektive Arbeitsrecht die Rechtsverhältnisse zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten bzw. Personalräten auf der einen und den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite.
Durch die Vielzahl der im Arbeitsrecht geltenden Gesetze gilt es, sicher zu erkennen, welche Gesetze und vertraglichen Regelungen im Falle eines Mandates anzuwenden sind.
Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bei allen Fragen rund um das Arbeitsrecht, insbesondere auch bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Vertragsänderungen und -aufhebungen sowie Kündigungen.
Die meisten rechtlichen Probleme umfassen folgenden Bereiche:
– Kündigungsschutz
– Vergütung
– Tarifvertragsrecht
– Kontrolle von Arbeitszeugnissen
– Befristete Arbeitsverhältnisse
– Sozialversicherungsrecht
– Mutterschutz und Elternzeit
– Schutz besonderer Personengruppen